Satzung
Die Satzung gibt es als PDF (Stand: Februar 2009) zum Download. Außerdem gibt es den Aufnahmeantrag als PDF.
Wesentliche Punkte der Satzung:
- Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke
- Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts.
- Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und dessen Unterstützung im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins in Anspruch zu nehmen.
- Der Verein 51 Grad NORD erhebt einen Basisbetrag in Höhe von 51 Euro. Einzelpersonen zahlen pro Jahr einen Mitgliederbeitrag in Höhe von einem Basissatz. Unternehmen zahlen pro drei Mitarbeitern jeweils einen Basissatz; eine GbR mit zwei Personen zahlte also zum Beispiel 51 Euro, eine GmbH mit 8 Mitarbeitern zahlte 153 Euro. Studentische Mitglieder, Schüler und Auszubildende zahlen pro Jahr einen Mitgliederbeitrag in Höhe von einem halben Basissatz.
Mitglieder werden auf der Website von 51nord.de genannt und haben freien Eintritt bei unserer Veranstaltungsreihe »Langer Donnerstag«.